Angaben gemäß § 5 TMG:
Fielinger Mus(i)kricken e.V.
Mühlweg 1
99976 Faulungen / Südeichsfeld
Kontakt:
Tobias Kaufhold (1. Vorsitzender)
Christoph Grabenhorst (2. Vorsitzender)
Telefon: 0172/1393060
E-Mail: info(@)fielinger-musikricken.de
USt-ID: DE452823596
Vereinsregister Mühlhausen
VR 460806
Gemeinnützigkeit
Förderung Kunst & Kultur
Förderung Umweltschutz
Förderung der Heimatpflege
- Unsere Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.
- Der gesamte zu zahlende Betrag ist vor Beginn des Auftrittes bar zu entrichten. Sofern eine Zahlung per Überweisung getätigt werden möchte, muss der Gesamtbetrag bis 3 Tage vor dem Auftritt auf das zu erfragende Konto verbucht sein. Die Zahlung ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Schecks müssen von seitens der Gruppe nicht akzeptiert werden.
- Die Gruppe ist in der gesamten Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei und nicht an Weisungen gebunden. Hinweise und Anregungen des Veranstalters oder seines Beauftragten können sich lediglich auf technische oder lokalbedingte Details beziehen. Ein Rügerecht bezüglich einer künstlerischen oder technisch unzureichenden Ausstattung steht dem Veranstalter nicht zu.
- Am Tag der Veranstaltung muss der Veranstalter oder ein Vertreter zum Aufbaubeginn anwesend sein. Die Bühne muss zum ungehinderten Aufbau frei sein. Der Weg vom Musikantenfahrzeug bis zur Bühne muss ebenerdig sein und darf nicht mehr als 50 Meter betragen.
- Angemessene Pausen sind in der vereinbarten Auftrittszeit enthalten.
- Die Programmgestaltung liegt im ermessen und im Rahmen des Repertoires der Fielinger Mus(i)kricken.
- Für die Verpflegung der Fielinger Mus(i)kricken (Speisen und Getränke) unmittelbar vor, während oder nach der Veranstaltung ist der Veranstalter verantwortlich. Die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter.
- Erfolgt bei längeren Veranstaltungen und/oder ein zu erwartendes Auftrittsende nach 1 Uhr eine Übernachtung der Fielinger Mus(i)kricken, so hat der Veranstalter für die Unterbringung zu sorgen. Die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter.
- Alle anfallenden Steuern und Abgaben der Veranstaltung trägt der Veranstalter selbstschuldnerisch. Gleiches gilt für Wort – und Musikgebühren. GEMA – Listen u.ä. sind der Gruppe nach der Veranstaltung vom Veranstalter zum Ausfüllen bzw. Ergänzen zu übergeben.
- Ohne vorherige Genehmigung der Gruppe darf die gesamte Darbietung der Gruppe auf keinerlei mechanische oder elektronische Bild- oder Tonträger aufgenommen bzw. aufgezeichnet werden. Gleiches gilt auch für die Wiedergabe oder Sendung derartiger Aufzeichnungen. Erträge aus allen möglichen Verwertungs- oder Folgerechten stehen nur der Gruppe zu. Der Veranstalter gestattet der Gruppe den Verkauf von Merchandising-Produkten wie T-Shirts, Caps, CD´s, etc. auf dem Veranstaltungsgelände ohne hierfür eine Standmiete zu erheben.
- Für alle Personenschäden, Sachschäden und Diebstähle von Anbeginn des Aufbaus bis Ende des Abbaus der Veranstaltung haftet der Veranstalter. Er verpflichtet sich zum Abschluss der erforderlichen und vorgeschriebenen Versicherungen. Schäden, die durch die Gruppe verursacht wurden, sind innerhalb von 3 Tag en schriftlich anzuzeigen. Nach Fristablauf können keine Schäden mehr anerkannt oder erstattet werden.
- Beim Auftreten von anderen Künstlern in der gleichen Veranstaltung hat der Veranstalter dies vor Vertragsabschluss der Gruppe mitzuteilen. Der Programmablauf und die Modalitäten der Auftritte sind in jedem Fall mit der Gruppe abzustimmen.
- Der Veranstalter versichert, dass dem Auftritt keine sonst wie gearteten Bau- oder Feuerpolizeiauflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutz der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.
- Die Bühnengröße muss betragen: 2m Breit und 2m Tief.
- Der Veranstalter hat für eine Garderobe unmittelbar in Bühnennähe zu sorgen.
- Die Stromversorgung hat über 3 getrennte Phasen Schutzkontakt -Dosen, 1xCEE-Anschluß 16A oder 1xCEE-Anschluß 32A Absicherung zu erfolgen. Die Anschlüsse müssen der VDENorm entsprechen. Für entstehende Schäden an Personen oder Equipment durch fehlerhafte Stromanschlüsse haftet der Veranstalter.
- Während der Verweildauer der Anlage und der Instrumente beim Veranstalter ist dieser für eine sichere Aufbewahrung verantwortlich und im Schadenfall haftbar.
- Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter, so hat der Veranstalter 50% der vereinbarten Gage an die Fielinger Mus(i)kricken zu zahlen. Bei einem Rücktritt innerhalb 4 Wochen vor dem geplanten Termin sind 80% der Gage vom Veranstalter an die Fielinger Mus(i)kricken zu zahlen.
- Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 1.000 € festgesetzt.
- Bei bereits begonnenen und abgebrochenen Veranstaltungen ist die gesamt Gage vom Veranstalter zu zahlen.
- Veranstaltungen im Freien können von den Fielinger Mus(i)kricken bei schlechten Witterungsverhältnissen nicht begonnen oder abgebrochen werden. Der Veranstalter hat einen anderen geeigneten Auftrittsort zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, so gilt der Vertrag als erfüllt und der gesamte Preis ist vom Veranstalter zu zahlen.
- Sollte ein Eintreffen der Gruppe aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur verspätet möglich sein, wird sie von Ihrer Leistungspflicht und der Zahlung der Konventionalstrafe befreit.
- Der Veranstalter erklärt sich mit einer Ersatzkapelle einverstanden, falls die Fielinger Mus(i)kricken durch einen kurzfristigen Krankheitsfall oder andere, nicht von ihr zu verantwortenden Umständen nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, sich in diesem Fall vom Vertrag zu lösen.
- Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, gegenüber dritten keinerlei Auskunft über vereinbarten Gagen oder sonstigen vertraglichen Einzelheiten zu geben, es sei denn, er wird gesetzlich dazu verpflichtet.
- Sind einzelne Bedingungen des Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte davon nicht berührt. Streichung oder Hinzufügung einzelner Vertragspunkte ist unzulässig.
- Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform
- Gerichtsstand für beide Seiten ist das Amtsgericht Mühlhausen / Thüringen.
- Dieser Vertrag muss spätestens 10 Tage nach untenstehendem Unterzeichnungsdatum an die Gruppe zurückgesandt werden und mit einer Unterschrift versehen sein. Andernfalls ist in gleicher Frist Einspruch schriftlich zu erheben. Erfolgt weder Rücksendung noch Einspruch, behält sich die Gruppe vor, den Termin anderweitig zu vergeben. Die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt den Bestand der übrigen Vereinbarungen nicht. Dieser Vertrag wird auch durch das Zurücksenden per E-Mail rechtswirksam. Es ist außerdem möglich diesen Vertrag auf dem Postwege zurück zusenden.
- Zwei Wochen vor Auftrittsdatum sendet der Veranstalter eine detaillierte Wegbeschreibung an die o.g. Anschrift
- Im Falle einer Absage der Veranstaltung auf Grund der aktuell geltenden Regeln/SARS -CoV-2-Infektionsschutzverordnung erlischt der Vertrag und die damit verbundene ausgehandelte Gage muss nicht gezahlt werden.